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Polizei-Vortrag: Das Internet - völlig harmlos? PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von: Maier Sebastian   
Mittwoch, den 21. April 2010 um 13:03 Uhr

Am Abend des 20. April informierte Kriminalhauptkommissar Karl Pompl in der Aula der Lenberger-Volksschule Triftern die Gäste aus Bad Birnbach und Triftern über Chancen und Gefahren des Internets. Eingeladen zu diesem Vortrag hatte das Schulamt Rottal-Inn die Eltern und Lehrkräfte beider Schulorte.

Polizei-Vortrag_-_Publikum Polizei-Vortrag_-_Referent

Rektorin Margot Auer stellte bei ihren begrüßenden Worten fest, dass sich viele Entwicklungen im Bereich des Internets schlicht und ergreifend nicht mehr aufhalten ließen und daher die Präventionsarbeit zum Schutz der Kinder und Jugendlichen an Bedeutung gewinne. Mit Veranstaltungen wie dieser solle die Medienkompetenz der Eltern gesteigert und somit ein Grundstein für die Medienerziehung des Nachwuchses gelegt werden.

Seit vielen Jahren spezialisiert auf Internetkriminalität gewährte der Polizeibeamte Einblick in zahlreiche Themen mit örtlichem Bezug. Zunächst machte er darauf aufmerksam, dass den meisten Schülern die Tragweite ihres Verhaltens im Netz nicht bewusst ist. Die preisgegebenen Daten - darunter nicht selten Texte und Bilder, die Eltern besser nicht sehen sollten - stehen weltweit abrufbar zur Verfügung. Eine nachträgliche Löschung sei angesichts der unkontrollierbaren Situation kaum mehr möglich.

Problematisch sei auch die Tatsache, dass es bislang keine international einheitlichen Regeln für das Internet gibt. So können beispielsweise Inhalte, deren Veröffentlichung in Deutschland unter Strafe steht, auf Servern in freizügigeren Ländern bereitgestellt werden. Pompl versäumte es nicht, darauf hinzuweisen, dass lediglich etwa fünf Prozent der Seiten im Netz illegal seien. Ein gravierendes Problem stellen dabei Webangebote mit kinderpornografischem Inhalt dar, da insbesondere der leichte und vermeintlich anonyme Zugang unter anderem via Tauschbörsenprogrammen zur weiten Verbreitung derartiger Dateien beitragen. Viele Benutzer sind sich zum Beispiel nicht im Klaren darüber, dass bereits das Betrachten von Bildern mit kinderpornografischem Inhalt eine Straftat darstellt.

Als weitere Gefahren im Internet machte der Kriminalhauptkommissar auf Abzock-Fallen aufmerksam, die beispielsweise über die Handyabrechnung für böse Überraschungen führen können. Des Weiteren nannte er Terrorismus, Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte, Vertrieb von Waffen, Drogen und Medikamente, Erpressung und etwa den Betrug bei Online-Auktionen als aktuelle Brennpunkte im Web. Auch das eBanking sei trotz vieler Vorteile immer wieder Angriffsziel krimineller Machenschaften und sollte etwa mittels HBCI-Chipkartenleser bestmöglich abgesichert werden.

Die Verbreitung gewaltverherrlichender oder pornografischer Bilder über das Handy ist bei vielen Jugendlichen angesagt. Dass jegliches zur Verfügung stellen solcher Inhalte an Minderjährige gesetzlich verboten ist und man sich somit auch durch einen Datenaustausch via Bluetooth strafbar macht, ist den meisten Leuten nicht bewusst.

Nicht nur Mädchen lieben das Chatten und halten sich in so genannten sozialen Netzwerken auf. Da sich in diesen Plattformen beliebige Identitäten vortäuschen lassen, betrachten auch Personen mit kriminellen Anliegen als Tummelplatz für deren Gelüste. Pompl bezeichnete diese Communitys gar als „Jagdrevier für Pädophile“. Bester Schutz sei neben einem ausgeprägten Maß an Misstrauen ein Benutzername, der keine Rückschlüsse auf Alter und Geschlecht zulässt. Keinesfalls dürfen Name, Telefonnummer und Anschrift preisgegeben werden. Freizügige Bilder sollten ebenso tabu sein wie Vereinbarungen zu Treffen mit Fremden. Auf „komische“ Fragen und Aufforderungen reagiert man idealerweise überhaupt nicht, da dieses Verhalten lediglich zum Austesten der Bereitschaft dienen, sich auf bestimmte Themen einzulassen. Derartige Maßnahmen dienen nicht nur zur Vorbeugung gegen Sexualdelikte.

Wer im Internet unüberlegt Dinge – zum Beispiel „lustige“ Partybilder, gewagte Profilbeschreibungen oder auch freizügige Fotos - über sich einstellt, wird womöglich zu einem späteren Zeitpunkt ein böses Erwachen erleben. Immer mehr Arbeitgeber recherchieren gezielt im Netz zu Stellenbewerbern und erteilen Absagen für Vorstellungsgespräche alleine aufgrund unvorteilhafter Selbstdarstellung.

Während kaum jemand ohne zu zahlen Produkte aus einem Laden mitnehmen würde, herrschen erhebliche Defizite beim Unrechtsbewusstsein vieler Benutzer in Sachen Diebstahl geistigen Eigentums. Die technischen Möglichkeiten, sich Musik, Videos oder Software einfach herunterzuladen stehen zwar zur Verfügung, doch nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Die geschädigten Firmen etwa der Film- und Musikindustrie unternehmen enorme Anstrengungen, auf juristischem Weg zu ihrem Recht auf Vergütung zu kommen. So werden zum Beispiel gewöhnlich pro Musiktitel 10.000 Euro Streitwert angesetzt, der wiederum Grundlage für die Berechnung der Anwaltskosten darstellt. Bei einer außergerichtlichen Einigung bleiben für die betroffenen Familien enorme finanzielle Belastungen meist im vierstelligen Bereich. Verstöße gegen das Urheberrecht können aber bereits darin bestehen, ein aus dem Internet geladenes Bild für eigene Interessen zu verwenden.

Nach rund zwei Stunden bedankte sich der Referent für die Aufmerksamkeit. Bereits eingangs betonte er seine Freude über das große Interesse bei der Zuhörerschaft. Umgekehrt

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 21. April 2010 um 13:23 Uhr