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Geschrieben von: Maier Sebastian   
Sonntag, den 30. September 2007 um 22:32 Uhr

Trainingsraum für verantwortliches Denken und Handeln

Informationen zum Trainingsraum-Konzept an der VS Triftern

Für alle Schülerinnen und Schüler müssen prinzipiell nachfolgende Voraussetzungen gelten:

  • Jeder Schüler und jede Schülerin hat das Recht ungestört zu lernen!
  • Der Lehrer und die Lehrerin haben das Recht ungestört zu unterrichten!
  • Jeder muss stets die Rechte des Anderen beachten!

Wer obige Regeln auch nach einer ausdrücklichen Ermahnung durch die Lehrkraft weiterhin missachtet, muss das Klassenzimmer verlassen und sich unverzüglich in den "Trainingsraum für verantwortliches Denken" (im Folgenden als "TR" bezeichnet) begeben. Dort ist jeden Vormittag (2. bis 6. Stunde) die Beaufsichtigung der Störer gewährleistet. Zu diesem Zweck erklärte sich das gesamte Kollegium einstimmig bereit, freiwillig (das heißt unentgeltlich und ohne Überstundenausgleich) wöchentlich eine Stunde mehr zu arbeiten.

Stört also zum Beispiel ein Schüler in der Klasse, so wird dieser ausdrücklich ermahnt und erhält die Chance, sein Verhalten noch zu ändern. Nehmen die Störungen allerdings kein Ende, so muss der Betreffende sofort in den TR gehen, damit die Anderen in der Klasse wieder ungestört lernen können.

Dazu bekommt er eine Art Laufzettel mit, auf dem die wichtigsten Daten kurz und bündig festgehalten sind (genaue Uhrzeit, Benennung des Fehlverhaltens, Lehrkraft). Anhand dieser Kurzinformationen kann die Aufsicht beispielsweise kontrollieren, dass sich der Kandidat auf direktem Weg sofort in den TR begibt.

Solange der betreffende Schüler nicht bereit ist, die Klassenregeln zu akzeptieren, verbringt er dort den Rest der Stunde ohne Gespräche und Ablenkungen in Ruhe und seinen Rückkehrplan erstellen. Darin muss er sich über sein Fehlverhalten Gedanken machen und überlegen, wie er die Grenzen, die er überschritten hat, zukünftig einhalten will. Dabei kann ihm der Lehrer im TR notfalls behilflich sein, sofern dies gewünscht wird. (Bei Grundschülern findet generell ein mündliches Aufarbeiten der Situation statt).

Wer sogar im TR nach einer letzten Ermahnung durch die dortige Aufsicht weiterhin stört, wird direkt nach Hause geschickt oder muss von einem Elternteil abgeholt werden. Falls letzeres nicht möglich ist, verbringt der Schüler den Rest des Tages in einer anderen Klasse. In jedem Fall wird umgehend ein Termin für ein Beratungsgespräch mit den Eltern vereinbart.

Sofern der Schüler nach dem Erstellen des Plans die Einsicht gewonnen hat, dass die vereinbarten Regeln allen Beteiligten Schutz bieten und dass sie von allen - auch von ihm selbst - eingehalten werden müssen, darf er wieder in seine Klasse zurückkehren. Zuvor führt die aufsichtführende Lehrkraft eine Überprüfung des Rückkehrplans durch und ergänzt seine Feststellungen im Laufzettel.

Zurück im Klassenzimmer, werden die gewonnenen Erkenntnisse noch mit der unterrichtenden Lehrkraft (in einem kurzen Vier-Augen-Gespräch vor der Tür) nachbesprochen. Stimmt die Lehrkraft dem Rückkehrplan zu, steht der Rückkehr in die Klasse nichts im Weg - ansonsten muss der Plan noch einmal überarbeitet werden. Natürlich wird in der Folgezeit auch überprüft, ob der Schüler seinen Plan auch einhält.

Der Schüler ist verpflichtet, den während des Aufenthalts im TR verpassten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuholen und sich über die gestellten Hausaufgaben zu informieren.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter: www.trainingsraum.de
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 08. Juni 2011 um 18:41 Uhr